Gutachten für Haftpflichtschäden

Im Haftpflicht-Schadenfall ist der Geschädigte berechtigt, einen Sachverständigen seiner Wahl mit der Schadenfeststellung zu betrauen.

Nach einem Verkehrsunfall oder Schadenereignis sollten Sie als unverschuldet Geschädigter unverzüglich Kontakt mit Ihrem unabhängigen Kfz-Sachverständigen aufnehmen!

Die Kosten für die Erstellung eines neutralen Gutachtens gehören nach herrschender Rechtsprechung beim Haftpflichtschaden zu Ihrem Schadenersatzanspruch und sind von der Schädigerpartei zu tragen.

Überlassen Sie die Schadenfeststellung und somit die Ermittlung Ihrer Schadenansprüche nicht der Gegenpartei, sondern beauftragen Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen.

Gutachten für Kaskoschäden

Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall.

Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.

Gutachten für Maschinenschäden

Erstellung von Gutachten für Maschinenschäden im Kasko- und Haftpflichtschadenfall.

Check list

Fahrzeugbewertungen

Wir ermitteln den Wert Ihres Fahrzeugs marktgerecht.

Beweissicherungen

Erstellung von Gegenüberstellungen zur Feststellung von Kompatibilität und Kausalität.